ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet.
1. Allgemeine Grundlagen /Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auftragnehmer ist je nach Rechtsgeschäft entweder Mag. Doris Zöser im B2C Geschäft und URWISO GesmbH im B2B Geschäft. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Mit der Anmeldung zu einer Beratung/Veranstaltung oder mit der Auftragserteilung (schriftlich oder mündlich) an den Auftragnehmer oder Mitarbeitern der URWISO GesmbH gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.5. Für denFall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung
2.1. DerUmfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahrennach Beendigung dieses Vertragsverhältniss es keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen zu beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers /Vollständigkeitserklärung
3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeitenerlauben.
3.2. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, dieerst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgeseheneund gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereitsvor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Seminare und Lehrgänge
5.1. Die Reservierung der Seminarplätze erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
5.2. Letzter Zahlungstermin ist 4 Wochen vor Seminarbeginn, bei späterer Anmeldung prompt nach Rechnungserhalt.
5.3. Den Anweisungen des Seminarleiters ist, vor allem bei Outdoor - Seminaren, unbedingt Folge zu leisten.
5.4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Aus der Anwendung der Kenntnisse, welche bei Mag. Doris Zöser oder bei MitarbeiterInnen von Mag. Doris Zöser erworbenen wurden, können keine Haftungsansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden.
5.5. Teilnehmer haften für durch sie verursachte Schäden selbst. Für die persönliche Ausrüstung, bzw. (Wert)Gegenstände der Teilnehmer kann keine Haftung übernommen werden.
5.6. Bei Seminar-Absage seitens des Auftragnehmers erhalten Sie auf Wunsch den einbezahlten Betrag zurück oder können die Summe für eine andere Buchung verwenden. Weitere Ansprüche ergeben sich aus einer Absage nicht.
5.7. Sofern der Auftraggeber Seminare und Lehrgänge versäumt (Krankheit oder sonstige Gründe), besteht kein Recht auf Rückerstattung der bezahlten Kosten.
6. ONLINE - Seminare und Lehrgänge
6.1. Es gelten die Grundlagen von Punkt 5 „Seminare und Lehrgänge“
6.2. Online– Seminare und Lehrgänge finden mit Hilfe der Online-Plattform „Zoom“ statt (Änderungen vorbehalten). Für Teilnehmer ist - aufgrund des zugesandten Einladungslinks des Organisators – die Nutzung während der Veranstaltung kostenlos (Einwilligung der Nutzungsbedingungen der Plattform ist allerdings erforderlich)
6.3. Sonstige Voraussetzungen und Tipps für Online – Seminare und Lehrgänge finden Sie auf der Homepage des Auftragnehmers
6.4. Veranstaltungen dürfen von Teilnehmern NICHT mitgeschnitten (aufgenommen) werden. Dies verstößt gegen das Urheberrecht und etwaige Weitergabe auch gegen die DSGVO und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.
7. Honorar, Stornobedingungen
7.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes/der Dienstleistung erhält der Auftraggeberin Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschrittentsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschrittentsprechende Akonti zu verlangen. Ausgenommen davon sind die Zahlungsbedingungen bei Seminaren und Lehrgängen – siehe Punkt 5. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
7.2. Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Bei Dienstleistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, wir selbstverständlich keine USt in Rechnung gestellt.
7.3. Die Rechnungen sind abzugs- und spesenfrei und sofort zahlbar nach deren Erhalt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
7.4. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
7.5. Für Einsatzorte außerhalb Wiens werden Kilometergeld, Aufenthalts- und Verpflegungskosten und sonstige Zusatzkosten nach Aufwand verrechnet.
7.6. Der Wochenendzuschlag für Einzelstunden beträgt 30%
7.7. Die Stornierung einer Anmeldung/ eines Auftrages bis 6 Wochen vor Seminar/Lehrgangbeginn ist kostenfrei, bei späterer Abmeldung werden 100% des Entgeltes verrechnet. Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr.
7.8. Bei Buchung von Beratung / Einzelstunden / Coaching-Einheiten ist eine stornofreie Absage bis drei Tage vor dem Termin möglich, danach werden 100% des Entgeltes verrechnet.
7.9. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes/der Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk/die Dienstleistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
7.10. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
8. Berichterstattung / Berichtspflicht
8.1. Bei B2B Geschäften verpflichtet sich der Auftragnehmer, über seine Arbeit, dies einer MitarbeiterInnen und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritte dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
8.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
8.3. Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes/ der Dienstleistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
9. Schutz des geistigen Eigentums
9.1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Unterrichtsmaterial, Dokumentationen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke und ausschließlich für die persönliche Nachbearbeitung des Auftraggebers verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes –gegenüber Dritten.
9.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
10. Haftung / Schadenersatz
10.1. Im Zuge von Beratung / Einzelstunden / Training / Coaching / Seminare u.ä. werden Lösungskonzepte angeboten. Für daraus resultierende Handlungen des Kundenübernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung
10.2. Ein Erfolg der Beratung / Einzelstunden / Training / Coaching / Seminare u.ä., das heißt, dass der Kunde auf jede Frage zufriedenstellende Antworten findet, kann in diesem Sinne nicht garantiert werden.
10.3. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
10.4.Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
10.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
10.6. Sofern der Auftragnehmer das Werk/die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Haftungsansprüche gegenüber diesen Drittenentstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
10.7. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verpflichtung einer allfällig zwischen dem Kunden des Auftraggebers und dem Auftraggeber vereinbarten Pönalzahlungen und/oder einem etwaigen darüberhinausgehenden Schaden (z.B. Stornogebühren für den Seminarraum, etc.).
11. Geheimhaltung / Datenschutz
11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
11.2. Der Auftragnehmer und alle involvierten Personen des Auftragnehmers sind zur absoluten Diskretion über die Namen gecoachter Personen sowie den Inhalt des Coachings verpflichtet.
11.3.Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt desWerkes/der Dienstleistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihmim Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes/der Dienstleistung zugegangensind, insbesondere auch über die Daten von Kunden des Auftraggebers, Drittengegenüber Stillschweigen zu bewahren.
11.4. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu über binden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
11.5. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
11.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmender Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
12. Elektronische Rechnungslegung
12.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
13. Dauer des Vertrages
13.1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts/des Auftrages.
13.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers seine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
14. Hinweis im Sinne desDatenschutzgesetzes
14.1. Kunden und Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, dass die Daten ihrer Organisation/Ihrer Person, die im Rahmen der Zusammenarbeiterhoben werden, in die Firmendatenbank vom Auftragnehmer aufgenommen werden.
14.2. Bitte beachten sie, dass E-Mail-Adressen unserer Kunden und Geschäftspartnern genutzt werden, um auf Neuigkeiten, Veranstaltungstermine, Angebote, Informationen etc. aufmerksam zu machen. Falls dies seitens des Kunden/ des Geschäftspartners nicht erwünscht ist, kann dies durch eine schriftliche Mitteilung per Email an office@mentalpraevention.com oder office@doriszoeser.com oder durch Abmeldung direkt im Newsletter jederzeit unterbunden werden.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
15.2.Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso einAbgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
15.4. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außer gerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren(ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
15.5. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als„ vor prozessuale Kosten“ geltend gemacht werden. Irrtümer, Schreib- oder Druckfehler sind vorbehalten.
Stand: 18.10.2024
Mag. DorisZöser
Zum Roten Kreuz
52384 Breitenfurt, Österreich
ATU7660636